Beschreibung
Welche Bedeutung kam der Ungehorsamsstrafe im Zeitraum zwischen Abschaffung der Folter und Reformierung des deutschen Strafprozesses zu? Zeitgenössische Lehrbücher und Normierungen definieren die Ungehorsamsstrafe als Vergeltungsmittel bei Verweigerung einer Antwort im Gegensatz zur Folter als Erpressungsmittel. Zeitgenössische Strafprozessrechtswissenschaftler verteidigen die Ungehorsamsstrafe als funktionales Surrogat der Folter im Interesse des staatlichen Wahrheitsanspruchs oder kritisieren sie wegen ihrer Nähe zur Folter. Bei der Untersuchung von Verhörprotokollen fort- und rückschrittlicher Staaten zeigt sich eine erhebliche Diskrepanz zwischen den intensiven zeitgenössischen strafprozessrechtswissenschaftlichen Debatten und der nur etwa zu einem Hundertstel in den Akten nachvollziehbaren Anwendung der Ungehorsamsstrafe. Monokausale Erklärungsansätze zum Phänomen Ungehorsamsstrafe verbieten sich. Die Ideen reichen von der Beibehaltung des überkommenen Inquisitionsverfahrens, einer Manipulation der Protokolle, gütlichen Verhörmethoden bis zur Anwendung einer polizeilichen Folter. Doch nur vor dem Hintergrund sowohl fortschrittlicher strafprozessrechtlicher Entwicklungen als auch bestehender Rückstände im Strafverfahren des frühen 19. Jahrhunderts ist ein Deutungsversuch zur Rolle der Ungehorsamsstrafe möglich, wenn auch nicht vollständig nachweisbar.
Autorenportrait
Geboren am 12.12.1983 in Paderborn machte Natalie Knapp im Juni 2003 ihr Abitur, ehe sie im Oktober 2003 das Studium der Rechtswissenschaften und die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im amerikanischen Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster begann. Von 2004 bis 2007 folgten eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft am Institut für Rechtsgeschichte, der Abschluss der Fremdsprachenausbildung sowie studiumsbegleitende Praktika und Auslandsaufenthalte. Im Juli 2008 erlangte Natalie Knapp ihr Erstes Staatsexamen und begann mit einem von der VW-Stiftung geförderten Promotionsstudium, das sie im Februar 2011 mit der Arbeit "Die Ungehorsamsstrafe in der Strafprozesspraxis des frühen 19. Jahrhunderts" abschloss. Seit März 2011 ist Natalie Knapp Rechtsreferendarin beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main und wird ihr Zweites Staatsexamen voraussichtlich im Frühjahr 2013 ablegen.
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