Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 10 Punkte/ voll befriedigend, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Staats-/Demokratietheorienseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In ersten Teil seines Werkes liefert der Autor einen kurzen Überblick über die wichtigsten Staatstheorien, wobei er sich insbesondere mit Rousseaus Gesellschaftsvertrag auseinandersetzt, dessen Verständnis elementar wichtig für die Auseinandersetzung mit Schmitt ist. Im 2.Teil der Arbeit setzt sich der Autor dann mit dem Hauptwerk des deutschen Staatsrechtlers Carl Schmitt auseinander. Dieser hatte 1923 in seinem Werke Zur geistesgeschichtlichen Lage des heutigen Parlamentarismus versucht, eine Antwort auf die Frage zu finden, warum es im Laufe des 19.Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu der nicht zwangsläufigen Symbiose von Parlamentarismus und Demokratie gekommen war. Schmitt versuchte die Frage zu beantworten, ob der Parlamentarismus ein ihm eigenes Ideal beinhalten würde, oder ob das Parlament nur der mangelhafte Versuch einer technischen Organisationsform war. Schmitt zeigte auf, dass das Parlament eine Idee des liberalen Geistes des 19.Jahrhundert war, welches glaubte, das ökonomische Gesetz des freien Marktes in die politische Arena transportieren zu können. Ursprünglich aus dem Glauben entstanden, dass sich die im Volke unterschiedlich verteilten Vernunftpartikel im Parlament sinnvoll zusammenfügen würden, sah sich Schmitt nicht zuletzt durch seine eigenen Erfahrungen mit der Unfähigkeit der Weimarer Demokratie eines besseren belehrt. Nicht das gemeinsame Ringen um die beste Lösung sei Ziel des Parlamentes geworden, sondern vielmehr die Beherrschung der Minderheit. Die hinter dem Gedanken des Parlamentes stehende Idee war pervertiert worden. Im 3.Teil der Arbeit beschäftigt sich der Autor mit der Rolle Schmitts in der Weimarer Republik. Insbesondere wird ein Blick auf Schmitts Rolle im sogenannten Parteienstaatsstreit geworfen, wo um die verfassungsrechtliche Rolle der Parteien gerungen wurde, die heute durch Art. 21 GG zugunsten der Parteien entschieden worden ist. Auch werden einige der damals angedachten Gegenentwürfe zum Parteienstaat dargestellt. Der Schwerpunkt fällt dabei auf Oswald Spenglers Autoritativem Sozialismus und Othmar Spanns Ständestaat. Im letzten Teil beschäftigt sich der Autor dann noch mit der Bedeutung Carl Schmitts in der Gegenwart. Carl Schmitts Kritik am Parteienstaat ist, wie die ansteigenden Rezensionen über ihn zeigen, zeitlos.