Beschreibung
Zum Werk Ursprünglich war das Recht des Jugendstrafvollzuges gesetzlich nicht geregelt. Auf Grund einer Entscheidung des BVerfG im Jahr 2006 war der Gesetzgeber gezwungen, die Ordnung des Jugendstrafvollzuges durch Gesetz - und nicht wie bisher nur durch Verwaltungsvorschriften - zu normieren. Durch die Föderalismusreform ist die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug/Jugendstrafvollzug auf die Länder übergegangen, so dass das Jugendstrafvollzugsrecht im Wesentlichen Länderrecht ist. Dem uneinheitlichen Bild des Jugendstrafvollzugs in Deutschland trägt der Kommentar mit folgender Gliederung Rechnung: Das Werk wird in zwei Teile (Teil A. Gesetzestexte/Teil B. Kommentierungen) aufgeteilt. Dabei werden die Texte der fünf überwiegend gleichen reinen Jugendstrafvollzugsgesetze (Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein) sowie die Texte der vier meist gleichlautenden (Erwachsenen-/Jugend-) Kombinationsgesetze (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen) zusammengefasst. Die Gesetze aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden komplett abgedruckt, da es hier keine ausreichende Konvergenz gibt. Jede abgedruckte Norm enthält einen Hinweis, in welchem Abschnitt des Teils B, der die gemeinsamen Erläuterungen enthält, sie kommentiert wird. Die Gliederung des Kommentierungsteils B. orientiert sich an den amtlichen Überschriften des Berliner Jugendstrafvollzugsgesetzes, geht aber darüber hinaus. Einige Bereiche werden feiner gegliedert, als das JStVollzG Berlin. Zudem müssen auch Normen berücksichtigt werden, die aus diesem Gesetz entweder ausgelagert sind (Datenschutz) oder nach wie vor in der Fassung des Strafvollzugsgesetzes des Bundes (StVollzG) gelten (gerichtliche Überprüfung, Ersatzansprüche, Handeln auf Anordnung). Das Werk folgt dem klassischen Aufbau eines Kommentars. Dort wo es sich anbietet, werden gleiche Themen sinnvoll zusammengefasst und es erhält damit auch einen handbuchartigen Charakter. Die innere Gliederung der einzelnen Kommentierungen orientiert sich an folgendem Schema: I. Allgemeines 1. Geschichte (u. a. Bezüge zum StVollzG) 2. Sinn und Zweck der Vorschrift 3. Pädagogische Implikationen 4. Empirische/Rechtstatsächliche Befunde II. Erläuterungen III. Internationale Empfehlungen IV. Rechtsschutz V. Reformbedarf Abschließend werden die Rechtsmittelvorschriften (§ 92 JGG iVm. §§ 109 ff. StVollzG) kommentiert sowie die (ins Deutsche übersetzte) Empfehlung des Europarats "European Rules for Juvenile Offenders Subject to Sanctions or Measures" abgedruckt. Vorteile auf einen Blick Jugendstrafvollzugsgesetze erstmals kommentiert übersichtliche Kommentierung Erläuterungen der Rechtsmittelvorschriften Abdruck der European Rules for Juvenile Offenders Subject to Sanctions or Measures (ERJOSSM) Zielgruppe Für Gerichte, Rechtsanwälte, Studierende mit Schwerpunkt Jugendstrafrecht/Strafvollzug, Strafvollzugsanstalten.