Beschreibung
Thema der vorliegenden Arbeit sind die rechtlichen Besonderheiten, die sich mit dem Ersteinsatz eines unerfahrenen Mediziners zum Schutz des Patienten stellen. Schwerpunkte sind dabei die Reichweite des vom Bundesgerichtshofes geprägten Begriffs der "Anfängeroperation", der Umfang der Aufklärungspflicht vor einer Anfängerbehandlung und die besonderen Pflichten für den Anfänger, seinen Ausbilder, Chefärzte und den Klinikträger. Zentrales Problem im Rahmen der Haftung ist der an den Anfänger zu stellende Sorgfaltsmaßstab und die Frage nach einem eigenen Verkehrskreis "Anfänger". Den Abschluss der Arbeit bildet eine Auseinandersetzung mit der Beweislastverteilung im Fall der fehlgeschlagenen Anfängeroperation.
Inhalt
Problemstellung.- Begriff und Wirklichkeit.- Vertragliche Grundlagen.- Besondere Verkehrspflichten.- Haftung nach fehlgeschlagener Anfängeroperation.- Beweislast.- Gesamtbetrachtung und Ausblick.
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