Beschreibung
Mit ARUG II wurde die zweite Aktionärsrechterichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Damit wird das Mitspracherecht der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand erweitert.Was Sie dabei beachten müssen, zeigt Ihnen dieses Handbuch. Es gibt Anleitung und Hilfestellung für die Erstellung, Prüfung und Auslegung von Vergütungssystemen und Vergütungsberichten nach neuem Recht.Die Autoren stellen die regulatorischen Vorgaben dar und analysieren diese. Dabei identifizieren sie auch Auslegungsfragen, praktische Fragestellungen sowie Ermessensspielräume und zeigen Lösungsalternativen auf. Viele anschauliche Graphiken, Übersichten und Musterbeispiele helfen Ihnen bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Vorschriften.
Autorenportrait
Sonja KolbSonja Kolb, WP, Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart. Sie prüft und berät schwerpunktmäßig kapitalmarktorientierte Unternehmen. Ihr Fokus liegt auf der internationalen Rechnungslegung, Accounting-Umsetzungsprojekten und IFRS-Umstellungsprojekten.Jörg R. NickelDr. Jörg R. Nickel, RA/StB, Partner bei Ebner Stolz in Köln. Er berät schwerpunktmäßig zu gesellschafts¬ und kapitalmarktrechtlichen Themen und in den Bereichen Unternehmenskauf und Unternehmensumstrukturierung (M& A), Private Equity und Nachfolgeplanung. Veröffentlichungstätigkeit u.a. zu Gesellschafts- und Insolvenzrecht.Florian RiedlFlorian Riedl, WP/StB, CPA, Partner bei Ebner Stolz in Hamburg. Er berät schwerpunktmäßig kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Fokus auf IFRS Conversion Projekte, IFRS-Konzernabschlüsse, IPO-Services und Private Equity. Als Referent hält er regelmäßig Seminare zu Themen der Konzernrechnungslegung und ist Mitglied in der Prüfungskommission für das WP-Examen.Andreas RuppAndreas Rupp, RA/StB, Dipl.-Volkswirt, Partner bei Ebner Stolz in Karlsruhe. Im Rahmen seiner Tätigkeit berät er Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften in Bezug auf aktien- und kapitalmarktrechtliche Fragestellungen. Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Betreuung von Hauptversammlungen und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen.
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